Liebe Patientenbesitzer,

Leider sehen wir uns gezwungen im Bezug auf die Behandlung von Wildvögeln folgende Regeln einzuführen:
Ab jetzt werden wir nur noch Wildvögel behandeln, deren Verbleib über Tierschutzorganisationen, Auffangstationen oder die Landkreise bzw.
Ämter geklärt und deren Kostenübernahme nachweislich gesichert ist.
Dieser Schritt ist uns sehr schwergefallen und basiert auf wiederkehrenden Anfeindungen und zeitintensiven, verbalen Auseinandersetzungen von/mit den Findern von Wildvögeln.
Es wurde uns die Behandlung nahezu aller Wildvögel aus zwei Landkreisen von Findern wie auch Kollegen zugedacht – in Addition eine Menge, die wir neben der Haus-
und Notfall- vogeltierärztlichen Versorgung nicht bewältigen können.
Auch Anfragen zu den Themen Aufzucht, Fütterung und Haltung von Findlingen können wir in der Form nicht bearbeiten.
Dies sind Themen, die nicht zu unserer Kernkompetenz gehören und von Wildvogelpflegestellen versierter beantwortet werden können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir berufen uns hierbei auf folgende rechtliche Grundlagen:
Kein Behandlungszwang: Tierärzte dürfen die Annahme und Behandlung von (Wild)Tieren grundsätzlich ablehnen. (§ 1 Abs. 2 der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO))
Ausnahme Nottötung: Aus Tierschutzgründen (§ 1 TierSchG) sind Tierärzte verpflichtet, ein unheilbar leidendes Tier von seinen Schmerzen zu erlösen.
Eigentumsverhältnis: Wildtiere sind laut Gesetz herrenlos (§ 960 BGB), weshalb es keinen automatischen Kostenträger gibt. Der Finder schließt sobald er das Tier vorstellt allerdings einen Dienstvertrag mit dem Tierarzt (§ 611 BGB)
Keine kostenlose Therapie: Die Gebührenordnung (GOT) untersagt es Praxen Leistungen komplett kostenlos anzubieten.
Weitere Informationen und Anlaufstationen/Pflegestellen:
Schnelle Entscheidungshilfe ob ein Wildvogel aus der Natur entnommen werden muss:
NABU
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/helfen/01945.html
Für Informationen zur Aufzucht und zum Finden von Auffangstationen:
https://wp.wildvogelhilfe.org/
Bei einem Greifvogelnotfall:
Greifvogelhilfe Münsterland
Schirl 15a
48346 Ostbevern
Tel.: 0160 / 30 33 333
E-Mail: info@gvhm.de
https://greifvogelhilfe-muensterland.de/
Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen
Hohe Warte
31553 Sachsenhagen
Tel: 05725/708730
Bitte beachten sie auch die im Internet erhältliche entsprechende Information des Kreises Steinfurt:
Und die Informationen der TiHo Hannover: