Die erbrachten tierärztlichen Leistungen werden direkt nach der Behandlung abgerechnet. Hierzu bieten wir die Möglichkeit, per EC-Karte oder bar zu bezahlen.
Die tierärztlichen Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) – die gesetzlich verankert sind – abgerechnet.
Bei Konsultationen im Notdienst berechnen wir einen mehrfachen Satz der GOT. Samstags und werktags nach 18.00 Uhr liegt dieser zumindest bei dem 2-fachen Satz, sonntags bei dem 2- bis 3-fachen Satz.
In der tierärztlichen Gebühr sind 19% Mehrwertsteuer für Dienstleistungen und Medikamente sowie 7% für Futtermittel und Futterzusatzstoffe enthalten.
Bei aufwändigeren diagnostischen und/oder therapeutischen Maßnahmen sowie stationären Behandlungen können wir Ihnen selbstverständlich einen Kostenvoranschlag anfertigen.